Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Steuerentlastungen angekündigt
Neben der immer wieder geforderten Kompensation der kalten Progression will die Bundesregierung auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anheben.
Angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen kann sich der Bundesfinanzminister nicht mehr länger der Forderung nach einer Steuerentlastung erwehren. Er hat daher angekündigt, zum 1. Januar 2016 das immer wieder diskutierte Thema der "kalten Progression" anzugehen. Dazu soll der Steuertarif entsprechend der Inflationsrate modifiziert und jeweils alle zwei Jahre erneut angepasst werden. Für die Steuerzahler fällt die Entlastung allerdings überschaubar aus - in der Regel wird die Steuerersparnis kaum über zwei bis fünf Euro pro Monat hinausgehen. Steigt die Inflationsrate wieder, kann aber auch die Entlastung höher ausfallen. Darüber hinaus haben die Spitzen der Regierungskoalition schon im April eine Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beschlossen. Dieser soll von 1.308 Euro um 600 Euro auf 1.908 Euro für das erste Kind angehoben werden.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren