Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
1 %-Regelung gilt auch für Fahrschulfahrzeuge
Fahrschulautos sind nicht schon allein wegen ihrer besonderen Ausstattung von der 1 %-Regelung ausgenommen.
Im Streit zwischen einem Fahrlehrer und dem Finanzamt hat das Finanzgericht München entschieden, dass auch für Fahrschulfahrzeuge die 1 %-Regelung gilt. Das Argument des Fahrlehrers, er nutze für private Fahrten ein anderes Auto und unternehme keine direkten Fahrten zwischen Wohnung und Fahrschule ließ das Gericht nicht gelten. Nur bei Fahrzeugen, deren private Nutzung nach der allgemeinen Lebensanschauung völlig unüblich ist, scheide eine Anwendung der 1 %-Regelung aus. Zu dieser Kategorie zählten Fahrschulfahrzeuge aber nicht.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren