Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Arbeitszimmer eines Handelsvertreters

Trotz zahlreicher Kundenbesuche kann auch ein Handelsvertreter den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer haben und die Kosten dafür voll geltend machen.

Auch ein Handelsvertreter im Außendienst kann den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im eigenen Arbeitszimmer haben. Zwar kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, aber das Finanzgericht Münster hat dem Kläger den unbeschränkten Abzug der Ausgaben für sein Arbeitszimmer zugestanden, weil er keine klassische Außendiensttätigkeit ausübte, bei der lediglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten im Arbeitszimmer stattfinden. Obwohl er rund die Hälfte seiner Arbeitszeit mit Kundenbesuchen zubrachte, wurde die Kundenbetreuung primär vom Arbeitszimmer aus erledigt.


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