Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vorläufiges Fazit zur E-Bilanz

Aus einer Verfügung der Finanzverwaltung ergibt sich, dass die Finanzämter mit der E-Bilanz nicht wirklich glücklich sind, weil sie oft zu mehr Arbeit führt als die klassische Papierbilanz.

Seit 2012 gibt es die E-Bilanz, und die neuesten Jahresabschlüsse müssen Unternehmen sogar zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen liefert nun ein vorläufiges Fazit zur E-Bilanz aus Sicht der Finanzämter. Demnach sind die Finanzbeamten mit der E-Bilanz nicht wirklich glücklich und haben regelmäßig mehr Arbeit mit einer elektronischen Bilanz als mit den alten Papierbilanzen. Hauptgrund dafür ist, dass die E-Bilanzen trotz des damit verbundenen Mehraufwands für Unternehmen und Steuerberater oft wesentlich weniger Informationen enthalten. Oft würden Kontennachweis und Anlagenspiegel fehlen und Rückfragen notwendig machen.


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