Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zeitpunkt der Verlustrealisierung kann nicht gewählt werden

Den Auflösungsverlust aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft kann ein Gesellschafter nur zu einem bestimmten Zeitpunkt geltend machen.

Nicht immer lässt sich eine Kapitalgesellschaft mit Gewinn auflösen. Die Gesellschafter müssen dann aufpassen, dass sie den Auflösungsverlust zum richtigen Zeitpunkt geltend machen. In der Regel entsteht der Verlust nämlich erst dann, wenn die Liquidation der GmbH abgeschlossen ist. Manchmal ist es dann aber schon zu spät, den Verlust noch steuerlich geltend zu machen, wie jetzt ein Gesellschafter beim Finanzgericht Köln feststellen musste. Das Finanzamt hatte sich nämlich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs berufen, nach dem ausnahmsweise ein früherer Zeitpunkt für die Verlustrealisierung anzunehmen sei, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist. Das Finanzgericht hat sich dem angeschlossen und bestätigt, dass der Verlust zwei Jahre früher hätte erklärt werden müssen.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.