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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Beitragserstattung der Krankenversicherung lohnt nicht immer

Selbst getragene Krankheistkosten mit dem Ziel einer Beitragsrückerstattung sind nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung abziehbar

Wer Krankheitskosten nicht bei der Krankenversicherung geltend macht, sondern selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, hat steuerlich am Ende doppelt Pech: Die Krankheitskosten sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster weder als Sonderausgaben abziehbar - es sind schließlich keine Beiträge -, noch sind sie eine außergewöhnliche Belastung, weil sie schließlich freiwillig und nicht zwangsläufig getragen wurden. Gleichzeitig mindert die Beitragsrückerstattung die Höhe der abziehbaren Sonderausgaben, so dass die Ersparnis am Ende mitunter sehr marginal ausfallen kann.


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