Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kein Vorsteuerabzug bei Ausgaben für eine Geschäftsführerwohnung

Wenn Objekte von vornherein mit der Absicht einer unentgeltlichen Wertabgabe angemietet oder angeschafft werden, ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Ein Unternehmen mietete für seine weit entfernt wohnenden Geschäftsführer drei Wohnpavillons an und stattete sie mit Inventar aus. Für die Möbel kann das Unternehmen aber keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Überlassung der Geschäftsführerwohnungen liegt auch dann nicht im überwiegend unternehmerischen Interesse, wenn einkommensteuerrechtlich die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben wären. Anders als bei einer Auswärtstätigkeit liegt ein überwiegend unternehmerisches Interesse dann nicht vor, wenn Wohnung und Inventar von vornherein mit der Absicht einer unentgeltlichen Wertabgabe angemietet oder angeschafft werden, mit der das private Wohnbedürfnis von Mitarbeitern gedeckt wird.


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