Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Mittelpunkt der Berufstätigkeit bezieht sich auf aktive Tätigkeiten
Bei der Prüfung, ob ein Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, sind nur die Einkünfte aus aktiven Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann in voller Höhe steuerlich abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Altersbezüge für eine frühere Tätigkeit sind laut dem Bundesfinanzhof dabei nicht zu berücksichtigen, sondern nur die Einkünfte, die eine aktive Tätigkeit im jeweiligen Kalenderjahr voraussetzen. Dank diesem Urteil darf ein pensionierter Ingenieur nun die Kosten für sein Arbeitszimmer geltend machen, von dem aus er gelegentlich als Gutachter tätig ist.
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