Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hält das Finanzgericht Düsseldorf auch die Betreuung eines Haustiers für eine haushaltsnahe Dienstleistung.

Geht es nach der Finanzverwaltung, dann ist die Pflege und Betreuung von Haustieren keine haushaltsnahe Dienstleistung. So weist es jedenfalls die Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Leistungen in der betreffenden Verwaltungsanweisung aus. Doch das Finanzgericht Düsseldorf hat dazu eine andere Meinung und hat daher einer Familie den Steuerbonus für die Betreuung ihrer Katze während deren Abwesenheit zugesprochen. Entscheidend dafür war nicht zuletzt der Umstand, dass die Betreuung im Haushalt selbst stattfand, nicht in einer externen Einrichtung. Gegen das Urteil wird das Finanzamt voraussichtlich Revision einlegen, sodass nun der Bundesfinanzhof entscheiden muss.


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