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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Tarifbegünstigung für mehrjährige Tätigkeiten bei Steuererstattung

Die Tarifbegünstigung für außerordentliche Einkünfte, die geballt zufließen, gilt nicht nur für Zahlungen von Kunden, sondern auch für Steuererstattungen, um die vorher mit dem Finanzamt vor Gericht gestritten wurde.

Wenn Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten geballt zufließen, sieht das Steuerrecht eine Tarifbegünstigung bei der Einkommensteuer zur Minderung von Progressionseffekten vor. Solche "außerordentlichen" Einkünfte können auch vorliegen, wenn die Vergütungen aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. Diese Voraussetzungen können auch bei Unternehmern gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Bilanzierung ermitteln. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Unternehmers entschieden, der nach einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt Umsatzsteuererstattungen für mehrere Jahre auf einmal erhalten hatte.


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