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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Teilabzugsverbot gilt auch für Auflösungsverlust

Das Teilabzugsverbot für einen Auflösungsverlust kommt auch dann zur Anwendung, wenn aus der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft keinerlei Einnahmen erzielt wurden.

Bei der Ermittlung des Verlusts aus der Auflösung oder Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft dürfen die Anschaffungs- und die Veräußerungskosten auch dann nur zu 60 % abgezogen werden, wenn der Gesellschafter durch seine Beteiligung keinerlei Einnahmen erzielt hat. Für die Anwendung des Teilabzugsverbots auf den Auflösungsverlust genügt es dem Bundesfinanzhof, dass der Gesellschafter mit der Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen gehandelt hat.


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