Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Dienstwagennutzung für betriebliche Zwecke
Ein Arbeitnehmer mit einem eigenen Betrieb kann keine fiktiven Fahrtkosten ansetzen, wenn er seinen Dienstwagen gleichzeitig für betriebliche Fahrten verwendet.
Nutzt ein Arbeitnehmer, der zugleich einen eigenen Betrieb hat, seinen Dienstwagen für Zwecke seines Betriebes, kann er dafür keine fiktiven Betriebsausgaben für Fahrtkosten ansetzen. Die Versteuerung der Dienstwagenüberlassung nach der 1 %-Regelung sieht das Finanzgericht Münster nicht anteilig als fiktive Betriebsausgabe an, weil die Überlassung lediglich für private Zwecke erfolgt und nicht die Nutzung des Dienstwagens in einem anderen Betrieb abdeckt.
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