Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Kleinunternehmer schuldet Umsatzsteuer aus Gutschrift
Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.
Wird gegenüber einem Kleinunternehmer in einer Gutschrift offen Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet dieser dem Finanzamt den Steuerbetrag jedenfalls dann, wenn er den Gutschriften nicht widerspricht und sie stattdessen unterschrieben an den Leistungsempfänger zurücksendet. Außerdem meint das Finanzgericht Münster, dass ein unberechtigter Steuerausweis nicht voraussetzt, dass die Gutschrift alle Pflichtangaben für eine Rechnung aufweist. Es genügt, wenn darin Aussteller, Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, sowie das Entgelt und die Umsatzsteuer enthalten sind.
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