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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Allgemeinverfügung zum Abzug von Kinderbetreuungskosten

Per Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zur Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in den Jahren von 2006 bis 2011 zurückgewiesen.

Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass die von 2006 bis 2011 geltenden Regelungen zur beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß sind. Auch eine Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben deshalb am 3. November 2014 durch eine Allgemeinverfügung alle in dieser Frage noch anhängigen Einsprüche und Änderungsanträge zurückgewiesen. Eltern haben nun ein Jahr Zeit, falls sie gegen die Zurückweisung klagen wollen.


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