Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Frist für die Abfrage der KiStAM verlängert
Das Bundeszentralamt für Steuern reagiert auf die hohe Nachfrage mit einer Verlängerung der Abfragefrist für die KiStAM, die nun mindestens bis Ende November gilt.
Eigentlich mussten Kapitalgesellschaften das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) ihrer Gesellschafter spätestens bis zum 31. Oktober 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgefragt haben. Das BZSt hat aber auch Mitte Oktober noch einen hohen Eingang an Registrierungen verzeichnet und daher die Frist zum Abruf um zunächst einen Monat verlängert. Die KiStAM-Abfrage ist also noch mindestens bis zum 30. November 2014 möglich.
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