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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vermächtnis an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, Vermächtnisse an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen mit denen an inländische gleichzustellen.

Bisher werden Vermächtnisse an Wohltätigkeitsorganisationen, die ihren Sitz in einem anderen EU-/EWR-Land haben, oft mit Erbschaftsteuer belastet. Steuerfrei sind die Organisationen nur dann, wenn ihr Staat ähnliche Steuerbefreiungen für deutsche Organisationen gewährt. Darin sieht die EU-Kommission eine Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs und hat daher Deutschland aufgefordert, die entsprechende Vorschrift zu ändern.


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