Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Vermächtnis an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen
Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, Vermächtnisse an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen mit denen an inländische gleichzustellen.
Bisher werden Vermächtnisse an Wohltätigkeitsorganisationen, die ihren Sitz in einem anderen EU-/EWR-Land haben, oft mit Erbschaftsteuer belastet. Steuerfrei sind die Organisationen nur dann, wenn ihr Staat ähnliche Steuerbefreiungen für deutsche Organisationen gewährt. Darin sieht die EU-Kommission eine Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs und hat daher Deutschland aufgefordert, die entsprechende Vorschrift zu ändern.
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