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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Selbstbehalt bei der Krankenversicherung nicht abziehbar

Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht als nachgelagerter Versicherungsbeitrag abziehbar, sondern allenfalls als außergewöhnliche Belastung.

Eine private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt mag bei den Beiträgen günstiger sein, in der Steuererklärung ist sie es aber nicht unbedingt. Das Finanzgericht Niedersachsen will den Selbstbehalt nur als Krankheitskosten anerkennen, die als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Der Kläger dagegen hatte geltend gemacht, der Selbstbehalt in Form einer Kürzung der beim Versicherungsträger eingereichten Aufwendungen sei ein nachgelagerter Krankenversicherungsbeitrag. Beiträge sind aber laut dem Gericht nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit letztlich der Vorsorge dienen. Das sei bei einem Selbstbehalt nicht der Fall.


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