Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Flächenbezogener Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit
Eine Vermietung mit Umsatzsteuerausweis, die dann zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt, ist auch für einzelne Räume oder eindeutig bestimmbare Teilflächen möglich.
Der Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit und damit der Vorsteuerabzug kann auch für einzelne Flächen einer vermieteten Immobilie wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind. Es ist also nicht zwingend ein abgrenzbarer Funktionsbereich (z.B. Büro versus Wohnung) notwendig. Laut dem Bundesfinanzhof genügt für eine solche Teiloption ein hinreichend objektiv nachprüfbarer Aufteilungsmaßstab. Das ist insbesondere bei einer Aufteilung nach den Räumen der Fall. Die Gemeinflächen (Flure, Küche, Sanitärräume) sind dann nach den Verhältnissen der steuerfreien zur steuerpflichtigen Vermietung zuzuordnen.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren