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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

Strafverteidungskosten können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die Tat eindeutig der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist.

In bestimmten Fällen können Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abgezogen werden. Voraussetzung ist aber, dass die Tat eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Weil das bei einer Steuerhinterziehung durch Vorspiegeln eines Mietverhältnisses der Fall ist, hat das Finanzgericht Niedersachsen auch die Anwaltskosten der Klägerin als Werbungskosten zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anerkannt.


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