Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Bundesverfassungsgericht nimmt Erbschaftsteuerrecht auseinander

Bald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Erbschaftsteuergesetz insgesamt und insbesondere die Steuerermäßigungen für Betriebsvermögen möglicherweise verfassungswidrig sind.

In der mündlichen Verhandlung am 8. Juli 2014 hat das Bundesverfassungsgericht kaum ein gutes Haar an den Begünstigungen für Erben von Unternehmensvermögen gelassen. Nach den Fragen, die die Richter den Vertretern der Bundesregierung gestellt haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Verschonungsregelungen im Herbst durch das anstehende Urteil des Gerichts ins Wanken geraten, erheblich gestiegen. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband hin. Damit bleibt nur noch wenig Zeit, sich die derzeit noch gültigen Regeln durch eine Nachfolgeregelung und geregelte Vermögensübergabe zu sichern. Wirklich sicher ist der Steuervorteil nur, wenn bereits ein Steuerbescheid vorliegt. Der hätte nämlich auch dann Bestand, wenn das Gericht eine rückwirkende Teilnichtigkeit ausspricht.


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