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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen hält das Finanzgericht Düsseldorf bei der 1 %-Regelung nur eine monatsweise Abrechnung für möglich.

Für Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach der 1 %-Regelung pro Monat 0,03 % des Listenpreises für den Entfernungskilometer anzusetzen. Anders als der Bundesfinanzhof hält das Finanzgericht Düsseldorf nun aber einen taggenauen Ansatz mit 0,002 % des Listenpreises nicht mehr für möglich. Das Finanzamt hatte diese Möglichkeit zwar noch grundsätzlich eingeräumt, aber nur für Arbeitnehmer. Im Fall der klagenden selbstständigen Ärztin wollte es die monatliche Pauschale ansetzen. Das Finanzgericht wiederum schließt die taggenaue Berechnung in seiner Urteilsbegründung generell aus, hat aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


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