Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Unterkunft und Verpflegung von Erntehelfern
Die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung an Erntehelfer ist kein landwirtschaftlicher Hilfsumsatz und damit voll umsatzsteuerpflichtig.
Mit dem Sommer kommt auch die Hochsaison bei der Ernte, für die viele Landwirte Erntehelfer engagieren. Das Hessische Finanzgericht kommt zu dem Ergebnis, dass Unterkunft und Verpflegung für Erntehelfer umsatzsteuerpflichtig sind. Die Beherbergung von Erntehelfern ist keine steuerfreie Vermietung, weil es sich um eine kurzfristige Beherbergung von Fremden handelt. Auch die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung kommt nicht in Frage, weil weder die Gewährung von Unterkunft an die Erntehelfer noch deren Verköstigung landwirtschaftliche Dienstleistungen oder landwirtschaftliche Hilfsumsätze sind.
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