Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Parkplatzüberlassung als Nebenleistung zur Hotelübernachtung
Für das Finanzgericht Niedersachsen gibt es keinen Grund, aus dem Übernachtungspreis einen fiktiven Anteil für die Parkplatzüberlassung zum vollen Umsatzsteuersatz anzusetzen.
Die unentgeltliche Überlassung der Parkplätze im Zusammenhang mit der Übernachtung im Hotel sieht das Finanzgericht Niedersachsen als Nebenleistung zur Beherbergung. Das Finanzamt darf daher nicht einfach die Preise für eine Übernachtung aufteilen und einen fiktiven Anteil für die Parkplatznutzung zum vollen Steuersatz ansetzen. Gegen das Urteil hat das Finanzamt Revision eingelegt.
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