Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Verluste beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten
Verluste beim Verkauf von wertlos gewordenen Lehman-Zertifikaten sind kein bloser Forderungsverlust und damit steuerlich abziehbar.
Für Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen spielt es keine Rolle, ob der Wertverzehr außerhalb des Kapitalmarkts eingetreten ist, wenn er durch eine Veräußerung realisiert wird. Mit dieser Entscheidung sprach das Finanzgericht Niedersachsen einem Ehepaar den Verlustabzug aus dem Verkauf von wertlos gewordenen Lehman-Zertifikaten an ihre Bank zu. Das Finanzamt wollte den Verlust nicht anerkennen, weil es durch die Insolvenz von Lehman Brothers von einem steuerlich unerheblichen Forderungsverlust ausgegangen war.
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