Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Erneute Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgern?
Ein aktuelle Steueränderungsgesetz führt möglicherweise zu einer erneuten Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen für Bauträger.
Nachdem ein Urteil des Bundesfinanzhofs die Umkehr der Steuerschuldnerschaft aus Bauleistungen an Bauträger in vielen Fällen in Frage gestellt hat und das Bundesfinanzministerium dieses Urteil bereits in der Praxis umgesetzt hat, könnte es möglicherweise bald wieder zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsdienstleistungen kommen. Der Bundesrat hat nämlich in seiner Stellungnahme zum "Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" eine Regelung vorgeschlagen, die die alte Verwaltungsauffassung wieder herstellen würde.
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