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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Sterbegeld ist nicht steuerpflichtig

Der Bestattungskostenzuschuss einer Versorgungseinrichtung ist kein steuerpflichtiges Einkommen.

Ein als Zuschuss zu den Bestattungskosten von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gewährtes Sterbegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer. Anders als das Finanzamt sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg das Sterbegeld nicht als kapitalisierte wiederkehrende Bezüge an, die einkommensteuerpflichtig wären. Das Finanzamt hat beim Bundesfinanzhof aber Revision eingelegt.


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