Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zahlungsverweigerung von Beginn an verhindert Vorsteuerabzug

Wer durch Zahlungsverweigerung zum Ausdruck bringt, dass er die Forderung bestreitet, kann auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Ein Leistungsempfänger kann den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung nicht geltend machen, wenn er von Anfang an das Bestehen der Forderung ganz oder teilweise bestreitet und damit zum Ausdruck bringt, dass er die Forderung nicht bezahlen wird. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof dem Kläger den Vorsteuerabzug aus einer korrigierten Rechnung zugesprochen, nachdem der Unternehmer die ursprüngliche Rechnung bestritten und daraus auch keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hatte.


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