Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnungen im Bau
Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig.
Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien sind die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Das Finanzgericht Düsseldorf hat daher in einem Fall die Steuerermäßigung für noch im Bau befindliche Mietwohnungen abgesegnet. Die Steuerermäßigung setze nicht voraus, dass der Erblasser selbst einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Ausrechend ist, dass der Erblasser eine konkrete Vermietungsabsicht gehabt und diese selbst noch in Gang gesetzt hat.
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