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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamem Haushalt mit Eltern

Für den Bundesfinanzhof liegt es auf der Hand, dass ein erwachsenes, wirtschaftlich selbstständiges Kind auch bei einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern eine doppelte Haushaltsführung haben kann.

Mittlerweile ist für eine doppelte Haushaltsführung unter anderem eine finanzielle Beteiligung am gemeinsamen Haushalt erforderlich. In einem Altfall hat der Bundesfinanzhof aber entschieden, dass bei einem erwachsenen, wirtschaftlich selbständigen Kind regelmäßig davon auszugehen ist, dass es nicht als Gast in den elterlichen Haushalt eingegliedert ist, sondern dort gemeinsam mit den Eltern wohnt, die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmt und hier der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.


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