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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer

Beim Bundesfinanzhof ist ein neues Musterverfahren zur Abziehbarkeit von Werbungskosten für Kapitalerträge anhängig.

Der Bund der Steuerzahler weist auf ein neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer hin, in dem es um die Abziehbarkeit von Kosten für die Kapitalanlage geht. Seit Einführung der Abgeltungsteuer kann nur noch der Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden. Ob doch auch höhere Werbungskosten geltend gemacht werden können, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden. In jedem Fall kann es nicht Schaden, Steuerbescheide durch einen Einspruch offen zu halten. Das Einspruchsverfahren ruht dann automatisch.


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