Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Verfassungsbeschwerde gegen Steuerdaten-Ankauf gescheitert

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die strafrechtliche Verwertung der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten ist abgewiesen worden.

Die Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gegen die Verwertung einer Steuerdaten-CD, die das Land im Jahr 2012 erworben hatte, hatte keinen Erfolg. Der betroffene Steuerzahler werde nicht in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, meint das Gericht. In verfassungsrechtlicher Hinsicht führe selbst eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht ohne weiteres zu einem Verwertungsverbot. Allerdings gebe es auch im Strafverfahren keine Wahrheitsermittlung um jeden Preis. Der Staat dürfe aus Eingriffen ohne Rechtsgrundlage grundsätzlich keinen Nutzen ziehen. Die Steuerfahnder müssen daher dem Richter beim Antrag auf einen Durchsuchungsbeschluss alle entscheidungserheblichen Tatsachen mitteilen, auch die Abwägungsentscheidung der Steuerbehörden über den Ankauf der Daten.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.