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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Strafbefreiende Selbstanzeige wird verschärft

Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen in mehreren Punkten die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige erhöhen.

Zwar haben sich die Finanzminister der Länder am 27. März 2014 grundsätzlich für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausgesprochen. Die Voraussetzungen, um die Straffreiheit zu erlangen, sollen aber weiter verschärft werden. So soll unter anderem der Berichtigungszeitraum bei einfacher Steuerhinterziehung von bisher fünf auf zehn Jahre verdoppelt und der Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung erhöht werden. Wann dieser Vorstoß in eine Gesetzesänderung münden soll, steht allerdings noch nicht fest.


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