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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Längere Vorlauffristen für Anträge durch SEPA

Die SEPA-Umstellung führt dazu, dass die Finanzämter mehr Vorlaufzeit brauchen, um Anträge zu bearbeiten, die zu einer Änderung einer anstehenden Lastschrift führen.

Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen, Aussetzung der Vollziehung und Erlasse von Steuerforderungen müssen dem zuständigen Finanzamt künftig mindestens 10 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen, damit der Bearbeiter den Einzug per Lastschrift noch ändern kann. Wenn der Antrag später beim Finanzamt eingeht, erfolgt der Einzug des bisher festgesetzten Betrages. Grund für diese längere Vorlauffrist ist laut der Oberfinanzdirektion Koblenz die Umstellung zum 1. Februar 2014 auf das SEPA-Verfahren, weil die Vorgaben der Banken für erstmalige Lastschrifteinzüge zu einem verlängerten Ablauf bei der Erstellung der Lastschriften führen.


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