Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Zweit- oder Ferienwohnungen sind schenkungsteuerpflichtig
Die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer für ein Familienwohnheim gilt nur für den Hauptwohnsitz, aber nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen.
Die Übertragung eines selbstgenutzten Gebäudes an den Ehepartner ist im Rahmen der Steuerbefreiung für ein Familienwohnheim von der Schenkungsteuer befreit. Das gilt allerdings nur für die Immobilie, in der sich auch der Lebensmittelpunkt der Eheleute befindet, meint der Bundesfinanzhof. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht für die Übertragung von Zweit- oder Ferienwohnungen, zumal die Richter ohnehin verfassungsrechtliche Bedenken gegen die derart weitgehende Steuerbefreiung von Immobilienvermögen unter Eheleuten haben.
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