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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Beerdigungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Solange der Nachlass zur Deckung der Beerdigungskosten ausreicht, sind die Kosten für die Beerdigung keine außergewöhnliche Belastung.

Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen sind nach Ansicht des Finanzgerichts Münster grundsätzlich außergewöhnlich. Sie sind aber in der Regel nicht zwangsläufig, meint das Gericht, und damit mindestens dann nicht steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Nachlass zur Deckung der Beerdigungskosten ausreicht. Die Verpflichtung des Erben zur Übernahme der Beerdigungskosten sei nämlich keine persönliche Verpflichtung des Erben, sondern eine Nachlassverbindlichkeit.


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