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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Spende an den Papst nicht abziehbar

Weil der Vatikan kein Mitglied der EU oder EWR ist, ist eine direkte Spende an den Papst steuerlich nicht abziehbar.

Eine Spende an den Papst mag gut für das Seelenheil des Spenders sein, für seine Steuererklärung ist sie aber nutzlos. Zwar sind mittlerweile auch Spenden an gemeinnützige Organisationen im Ausland steuerlich abziehbar. Allerdings gilt das nur für Organisationen in einem EU- oder EWR-Staat. Weil der Vatikanstaat aber nicht Teil der EU oder EWR ist, ist eine Spende an den Papst nicht abziehbar, urteilte das Finanzgericht Köln.


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