Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Verlängerte SEPA-Übergangsfrist
Die EU gewährt kurzfristig eine Gnadenfrist von sechs Monaten für Zahlungen, die nicht dem SEPA-Format entsprechen.
Die EU-Kommission will Störungen für Verbraucher und Unternehmen minimieren und hat daher einen Vorschlag angenommen, nach dem für einen zusätzlichen Übergangszeitraum von sechs Monaten Zahlungen, die nicht im SEPA-Format erfolgen, weiterhin zulässig sind. Mit der Übergangsfrist bis zum 1. August 2014 wird der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert, aber Banken können mit ihren Kunden vereinbaren, Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin zu bearbeiten. Eine Verlängerung über den 1. August 2014 hinaus wird es nicht geben.
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