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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Regeln zum Investitionsabzugsbetrag gelten auch in Härtefällen

Die Regeln zum Investitionsabzugsbetrag sind auch in einem Fall persönlicher Härte ohne Ausnahme gültig.

Nicht nur wenn gar keine Investition erfolgt, ist ein geltend gemachter Investitionsabzugsbetrag wieder rückgängig zu machen. Auch wenn statt des angegebenen ein anderes Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wird, fällt der Abzugsbetrag wieder weg. Diese Regel gilt selbst dann, wenn die Änderung auf einer besonderen persönlichen Härte beruht. Der Bundesfinanzhof meint nämlich, bei der Ausgestaltung einer steuerrechtlichen Subventionsnorm hat der Gesetzgeber einen größeren Gestaltungsspielraum und kann daher die nur ausnahmsweise auftretenden Fälle persönlicher Härten unberücksichtigt lassen.


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