Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Aussetzung der Vollziehung bei der Erbschaftsteuer
Bei einem berechtigten Interesse ist eine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden aufgrund des beim Bundesverfassungsgerichts anhängigen Normenkontrollverfahrens möglich.
Bisher war es nur selten möglich, wegen einer anhängigen Verfassungsbeschwerde oder eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht eine Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu bekommen. Bei der Erbschaftsteuer hält der Bundesfinanzhof eine Aussetzung aber zumindest dann für geboten, wenn daran ein berechtigtes Interesse besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Erbe mangels des Erwerbs liquider Mittel eigenes Vermögen einsetzen oder die geerbten Vermögensgegenstände veräußern oder belasten müsste.
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