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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kindergeld für verheiratete Kinder

Nur in Ausnahmefällen besteht nach Ansicht der Finanzverwaltung für verheiratete Kinder noch ein Anspruch auf Kindergeld. In bestimmten Fällen kann sich aber ein Einspruch lohnen, weil beim Bundesfinanzhof entsprechende Klagen anhängig sind.

Der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind setzt auch eine "typische Unterhaltssituation" der Eltern voraus, die nicht mehr vorliegt, wenn das Kind verheiratet ist oder selbst ein Kind hat. In diesen Fällen liegt die vorrangige Unterhaltspflicht nämlich beim Ehepartner oder beim anderen Elternteil des Enkelkindes. Nach Ansicht der Finanzverwaltung besteht der Kindergeldanspruch in solchen Fällen nur dann noch, wenn der vorrangig Unterhaltsverpflichtete kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hat. Gegen diese Verwaltungsauffassung sind mittlerweile mehrere Klagen beim Bundesfinanzhof anhängig, sodass zumindest in vergleichbaren Fällen Einsprüche gegen den Ablehnungsbescheid bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs ruhen.


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