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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Mietverhältnis zwischen Ehegatten als Tauschgeschäft

Ein Mietverhältnis kann auch als Tauschgeschäft realisiert werden. Zwischen Ehegatten wird ein solches Mietverhältnis aber nur akzeptiert, wenn es einem Fremdvergleich standhält.

Neben Geldleistungen kommen als Mietentgelt auch Sachleistungen in Betracht, die der Mieter als Gegenleistung an den Vermieter erbringt. Wollen Ehegatten aber, dass ein solches Mietverhältnis auf Tauschbasis steuerlich anerkannt wird, dann muss es einem Fremdvergleich standhalten. Der Bundesfinanzhof hat daher den Mietvertrag zwischen einem Ehepaar nicht anerkannt, weil darin als Gegenleistung für die Überlassung von Praxisräumen ein Nutzungsrecht für den jeweiligen Geschäftswagen der Praxis ohne eine Festlegungen über den Fahrzeugtyp, eine Kilometerbegrenzung oder andere nähere Regelungen vereinbart war.


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