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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vorausgefüllte Steuererklärung ab 2014

Im kommenden Jahr sollen Privatleute erstmals die von der Finanzverwaltung über sie gespeicherten Daten als vorausgefüllte Steuererklärung abrufen können.

Die Finanzverwaltung wird Anfang 2014 die Möglichkeit schaffen, zur Erleichterung der Erstellung der Einkommensteuererklärungen den Großteil der bei der Finanzverwaltung über die Steuerzahler gespeicherten Daten einsehen und abrufen zu können. Unter dem Stichwort "vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)" sollen die dem Finanzamt für das jeweilige Veranlagungsjahr vorliegenden Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen werden. Dazu gehören insbesondere die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere persönliche Daten. Der Umfang der bereitgestellten Daten soll sukzessive erweitert werden.

Aktuell

Wenn der Steuerzahler die Angaben geprüft und ergänzt hat, kann er seine Einkommensteuererklärung dann an das Finanzamt senden. Um die eigenen Daten abrufen zu können, die die Finanzverwaltung gespeichert hat, muss sich der Steuerzahler im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Zugangsverfahrens kann der Datenabruf sowohl über Dienste der Steuerverwaltung (ElsterOnlinePortal oder ElsterFormular) als auch über die Dienste kommerzieller Softwareanbieter erfolgen.

Darüber hinaus kann der Steuerzahler auch den Steuerberater bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei Erstellung der Steuererklärung zu verwenden. Einzelheiten zur Freischaltung dritter Personen für den Abruf der VaSt werden noch auf der Elster-Website veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium hat schon jetzt Muster für eine Bevollmächtigung des Steuerberaters entworfen. Weitere Details über die VaSt werden erst in den kommenden Monaten feststehen. Beispielsweise ist noch nicht sicher, ob die VaSt wirklich schon für die Steuererklärung 2013 bereitstehen wird, oder ob vorerst nur ein Teil der Daten abrufbar sein wird.


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