Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Vergnügungssteuer trotz Umsatzsteuer zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht sieht keinen Grund, warum eine Vergnügungssteuer zusätzlich zur Umsatzsteuer gegen europäisches Recht verstoßen sollte.
Auch wenn eine Leistung bereits der Umsatzsteuer unterliegt, dürfen die Kommunen darauf zusätzlich eine Vergnügungssteuer erheben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Glücksspielanbieters zurückgewiesen, der wissen wollte, ob die Erhebung einer Vergnügungssteuer mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU vereinbar ist. Die Vergnügungssteuer habe nicht den Charakter einer Umsatzsteuer und verstoße damit auch nicht gegen ein in der Richtlinie verankertes Kumulierungsverbot, meint das Gericht.
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