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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten

Auch beim vollständig unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung können Nebenkosten entstehen, die bei einem Mietobjekt als Anschaffungsnebenkosten die AfA erhöhen.

Bisher war unklar, ob die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie steuerlich abziehbar sind, und falls ja, ob als Werbungskosten oder im Rahmen der Abschreibung auf die Immobilie. Das betrifft insbesondere Erben eines Mietobjekts, die Kosten für die Erbauseinandersetzung haben. Der Bundesfinanzhof hat diese Frage jetzt mehrheitlich im Sinne der Steuerzahler entschieden: Entgegen der Auffassung der Finanzämter sind die Kosten wie bei einem teilentgeltlichen Erwerb in voller Höhe abziehbar. Die Kosten dienen schließlich dem Erwerb des Alleineigentums an der Immobilie und sind daher Anschaffungsnebenkosten, die die Bemessungsgrundlage für die AfA erhöhen.


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