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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Wertgutachten für Zugewinnausgleich nicht abziehbar

Die Kosten für ein Wertgutachten im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind nicht steuerlich abziehbar.

Die Gutachterkosten für die Ermittlung des Werts einer Immobilie im Rahmen des Zugewinnausgleichs im Scheidungsverfahren sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hessen sind die Kosten nämlich nicht zwangsläufig, weil es keine gesetzliche Verpflichtung zur Wertermittlung per Gutachten gibt. Der über den reinen Auskunftsanspruch hinaus bestehende Wertermittlungsanspruch des anderen Ehegatten umfasst nur die zuverlässige Wertermittlung durch den Auskunftsverpflichteten selbst. Der muss zwar erforderlichenfalls Auskünfte einholen oder Hilfskräfte beauftragen, aber ein Sachverständiger ist dafür nicht notwendig. Ab diesem Jahr sind Prozesskosten ohnehin generell nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar.


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