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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Unbestimmte Regelungen machen Tantieme zur verdeckten Gewinnausschüttung

Auch wenn die Tantieme ordnungsgemäß vereinbart ist, kann sie zur verdeckten Gewinnausschüttung werden, falls die Vereinbarung unklare Regelungen über die Höhe der Tantieme enthält.

Eine unklare Regelung in einer ansonsten korrekten Tantiemevereinbarung kann aus der Tantieme eine verdeckte Gewinnausschüttung machen. Diese Erfahrung machte ein Gesellschafter-Geschäftsführer vor dem Finanzgericht Sachsen-Anhalt. Weil in der Tantiemevereinbarung eine mögliche Kürzung vorgesehen war, wenn die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft es erfordert, qualifizierte das Gericht die Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Regelung war nämlich so unbestimmt, dass nicht ersichtlich war, ob und in welcher Höhe die Tantiemenansprüche letztlich Bestand haben würden. Auf die Angemessenheit der Geschäftsführervergütung kommt es dann ebenso nicht mehr an wie auf die Fremdüblichkeit und tatsächliche Durchführung der Vereinbarung.


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