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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einsprüche zur Steueridentnummer abgewiesen

Per Allgemeinverfügung hat das Bundesfinanzministerium jetzt alle Einsprüche gegen die Zuteilung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer zurückgewiesen.

Seit ihrer Einführung steht die jedem Bürger zugewiesene bundesweite Steueridentifikationsnummer in der Kritik von Steuerzahlern, Datenschützern und Steuerfachleuten. Entsprechend zahlreich sind die Einsprüche, die beim Bundeszentralamt für Steuern gegen die Identnummer erhoben wurden. Nachdem der Bundesfinanzhof im Januar keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zentrale Speicherung der Daten und die Zuteilung der Identnummer hatte, zieht das Bundesfinanzministerium jetzt die Konsequenz aus diesem Urteil. Per Allgemeinverfügung hat es alle Einsprüche gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer und die zentrale Speicherung der damit verbundenen Daten zurückgewiesen. Wer an seinem Widerstand festhalten will, hat jetzt ein Jahr Zeit, beim Finanzgericht Köln Klage zu erheben.


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