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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zweitwohnungsteuer für Gartenhütte

Selbst für eine Blockhütte im Garten kann unter Umständen Zweitwohnungsteuer anfallen.

Wie weit der Begriff der Wohnung manchmal auszulegen ist, zeigt ein Fall aus Grünberg. Dort bekam die Besitzerin einer als Wochenendhaus errichteten, 35 m² großen Blockhütte, die über einen Strom- und Wasseranschluss, einen Aufenthaltsraum mit Küchennische, eine Toilette mit Waschbecken und einen Abstellraum verfügt, von der Stadt einen Bescheid über Zweitwohnungsteuer. Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Gießen. Zwar wandte die Besitzerin ein, die Blockhütte könne nicht als Zweitwohnung genutzt werden, da keine Schlafmöglichkeit und auch kein Bad vorhanden sei, und daher diene die Hütte nur als Gartenhütte. Doch das genügt für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer, meint das Gericht.


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