Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Vorläufig keine Besteuerung von Scheinrenditen
Weil die Steuerpflicht von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem umstritten ist, hat das Finanzgericht Köln die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Anleger, die auf Schneeballsysteme hereinfallen, sind gleich doppelt gestraft. Neben dem Verlust des eingesetzten Kapitals will das Finanzamt auch noch die vom Anbieter auf dem Papier gutgeschriebenen Erträge besteuern. Das Finanzgericht Köln gewährt jetzt aber den Anlegern der BCI (Business Capital Investors Corporation) vorläufig Rechtsschutz und hat entschieden, dass entsprechende Steuerbescheide bis auf weiteres nicht vollzogen werden dürfen. In der Rechtsprechung sei nämlich umstritten, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen führen.
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