Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zusatzleistungen zum Arbeitslohn

Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, ein unangenehmes Urteil des Bundesfinanzhofs zur Steuerfreiheit von Zusatzleistungen zum Arbeitslohn nicht anzuwenden.

Verschiedene Zusatzleistungen kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbegünstigt oder steuerbefreit gewähren. Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist aber in einigen Fällen, dass die Zusatzleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Im letzten Jahr hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass diese Voraussetzung nur bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers erfüllt ist und damit keine Steuerbegünstigung für Leistungen gilt, auf die der Arbeitnehmer aus vertraglichen oder anderen Gründen einen Anspruch hat.

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt aber die Finanzämter angewiesen, dieses Urteil aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht anzuwenden. Damit gilt die Steuerbegünstigung von Zusatzleistungen weiterhin, wenn die Leistung zu dem Arbeitslohn hinzukommt, den der Arbeitgeber schuldet, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage einen Anspruch auf die Leistung hat. Nach dieser Anweisung sind nur Gehaltsumwandlungen schädlich für die Steuerbegünstigung.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.